Viele Steuerpflichtige in Deutschland zahlen nach wie vor eine zu hohe Einkommensteuer, weil sie vorhandene Einsparmöglichkeiten nicht nutzen, meistens aus Unwissenheit. Wenn jedoch einige Steuerspar-Tipps beherzigt werden, lässt sich die zu zahlende Einkommensteuer oftmals noch (deutlich) reduzieren.
Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen absetzen
Wenn im Haushalt entgeltliche Hilfen in Anspruch genommen werden, beispielsweise Handwerker oder Haushaltshilfen, können diese Kosten in begrenztem Umfang abgesetzt werden. Es wird in dem Zusammenhang von „haushaltsnahen Dienstleistungen“ gesprochen. So können zum Beispiel Kosten für Handwerker mit 20 Prozent abgesetzt werden, maximal jedoch 1.200 Euro jährlich. Einzige Bedingung für die Absetzbarkeit ist, dass die Arbeiten im Haushalt durchgeführt worden sind.
Pendlerpauschale und Arbeitszimmer
Auch wenn eigentlich bekannt ist, dass die Fahrtkosten für den Arbeitsweg steuerlich absetzbar sind, nutzen viele Steuerpflichtige diese Steuersparmöglichkeit nicht aus. Ab dem ersten gefahrenen Kilometer können (einfacher Weg) 30 Cent/km angesetzt werden. Allerdings lohnt sich die Angabe der Fahrtkosten nur dann, wenn zusammen mit etwaigen weiteren Werbungskosten der für 2011 erhöhte Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) überschritten wird, den das Finanzamt ohnehin berücksichtigt. Wer entweder als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zuhause arbeitet oder wem zur Ausübung seiner Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist, der kann das genutzte Arbeitszimmer absetzen. Absetzbar sind entweder die gesamten Kosten (Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) bzw. bis zu 1.250 Euro jährlich (kein anderer Arbeitsplatz vorhanden).
Krankenversicherungsbeiträge und Gesundheitskosten absetzen
Ein wichtiger Tipp zum Steuern sparen ist es nicht zu vergessen, die Ausgaben für die Krankenversicherung beim Erstellen der Steuererklärung aufzuführen. Die Ausgaben für die Krankenversicherung sind seit dem Bürgerentlastungsgesetz in vollem Umfang als Sonderausgaben absetzbar. Nicht ausschließlich die Beiträge zur Krankenversicherung sind abzugsfähig, sondern darüber hinaus sind verschiedene weitere Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Das gilt zum Beispiel für den Kostenanteil einer neue Brillen oder für Zahnersatz, der von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Allerdings gibt es eine Voraussetzung, die für die Absetzbarkeit zu erfüllen ist. Und zwar müssen diese Gesundheitskosten eine so genannte „zumutbare Eigenbelastung“ überschreiten, die sich nach Höhe des Einkommen, Kinderzahl und Familienstand richtet. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von maximal 51.130 Euro dürfen die Gesundheitskosten beispielsweise abgesetzt werden, sobald die Drei-Prozent-Grenze erreicht ist.