Das Thema Steuern ist eines der größten Streitpunkte in Berlin. Immer wieder werden die Bürger mit Diskussionen um die Fahrkostenpauschale oder mit Slogans wie „Mehr netto vom brutto“ dazu gebracht, den Steuerplänen zu vertrauen. Die ganze Wahrheit zeigt sich dann aber häufig erst bei der Steuererklärung.
Das Einkommenssteuergesetz
Die Berechnung der Einkommenssteuer beruht auf dem Einkommenssteuergesetz, das auch bei der Berechnung von Lohnsteuer, Solizuschlag und Kapitalertragssteuer Anwendung findet und das in seiner jetzigen Form seit April 2011 existiert. Wirtschaftliche Bedeutung und Beliebtheit des Gesetztes liegen allerdings weit auseinander, was vor allem an den vielen komplizierten Vorschriften und Berechnungen liegen mag. Die Idee, einer Einkommenssteuererklärung auf einer Serviette existiert zwar theoretisch, aber bis zu einer Umsetzung werden wohl noch viele Formulare gedruckt und ausgefüllt werden müssen.
Das Prinzip der Einkommenssteuererklärung
Bei der Einkommenssteuererklärung wird ein bestimmter Anteil der Einnahmen an den Staat abgeführt. Um diesen Anteil exakt berechnen zu können, sind zahlreiche komplizierte Schritte nötig, die einen Laien oft überfordern. Viele Arbeitnehmer und Selbstständige ziehen deshalb einen Steuerberater zurate. In einem ersten Schritt werden die Einkünfte einer der sieben Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit, nicht selbstständige Arbeit, Gewerbe, Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung, sonstige) zugeordnet. Von dieser Summe der Einkünfte werden unterschiedliche Ermäßigungen und Erleichterungen wie beispielsweise der Altersentlastungsbetrag abgezogen, wodurch der Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht. Nach weiteren Entlastungen (außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben etc.) ergibt sich das maßgebliche Einkommen bzw. nach Berücksichtigung möglicher Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen. Dem werden in einem letzten Schritt die bereits geleisteten Steuerzahlungen (Vorsteuer, Lohnsteuer) gegenübergestellt, wodurch sich am Ende die Steuerlast bzw. eine mögliche Erstattung ergibt. Für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung hat der Steuerpflichtige im neuen Jahr fünf Monate Zeit. In Ausnahmefällen und auf Antrag hin kann diese Frist auf neun Monate ausgedehnt werden.
Die Bedeutung der Einkommenssteuererklärung
Dass die auf das Einkommen erhobene Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates ist, zeigt sich schon bei einem Blick auf die Zahlen. Mehr als 38 % aller Einnahmen des Bundes kamen 2009 aus der Einkommenssteuer. Zusammen mit den anderen Steuerarten hat der Staat 2009 insgesamt 524.000 Millionen Euro an Steuern eingenommen. Dieses Geld wird prozentual zwischen dem Bund (42,5 %), den Ländern (42,5 %) und den Kommunen (15 %) aufgeteilt.