In Deutschland müssen in der Regel alle Einkünfte und jedes Einkommen versteuert werden. Je nach Einkommen und Einkunftsart gibt es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Steuerarten. Die Steuern müssen in regelmäßigen Abständen ermittelt und an das Finanzamt abgeführt werden. Die wichtigsten Steuerarten in Deutschland lassen sich dabei in die Ertrags-, Verkehrs-, Substanz- und Verbrauchssteuern sowie in die Zölle einteilen. Folgende Steuerarten zählen zu den wichtigsten Steuern in Deutschland:
Die Einkommens- und Gewerbesteuer als Ertragssteuern
Die Einkommenssteuer muss jeder Bürger in Deutschland zahlen, der über ein bestimmtes Einkommen verfügt. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich dabei nach der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens. Auch der Lohn zählt zum Einkommen und somit zählt die Lohnsteuer zur Einkommensteuer. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der zugeteilten Lohnsteuerklasse. Auch die Abgeltungssteuer zählt als Sondersteuer zu der Einkommensteuer. Diese wird jedoch nur auf bestimmte Einkunftsarten, nämlich auf Gewinne und Einkünfte aus dem Kapital- und Anlagevermögen erhoben. Die Gewerbesteuer wird oftmals auch als Gewerbeertragssteuer bezeichnet. Diese Steuer zählt auch zu den Ertragssteuern und wird vom jeweiligen Gewinn eines Gewerbes ab einer bestimmten Höhe gezahlt. Die Höhe des Gewerbesteuersatzes kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Die Grunderwerbs- und Umsatzsteuer als Verkehrssteuern
Die Grunderwerbssteuer muss als Verkehrssteuer von Verkäufern oder auch von Käufern eines Grundbesitzes gezahlt werden. Allerdings können sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks darauf einigen, dass nur eine Seite die Grunderwerbssteuer bezahlt. In einzelnen Fällen gibt es auch die Möglichkeit, sich von dieser Steuer befreien zu lassen. Die Umsatzsteuer muss als Verkehrssteuer hingegen lediglich von Unternehmern gezahlt werden. Bei dieser Steuer wird der Erlös aus dem Umsatz, also die Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens, besteuert. Der Unternehmer ist für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt selbst verantwortlich. Die Höhe dieser Steuer liegt je nach Art der Lieferung und Leistung bei sieben oder 19 Prozent.
Die Grundsteuer als Substanzsteuer
Die Grundsteuer muss als Substanzsteuer von Immobilienbesitzern gezahlt werden. Zu diesen zählen nicht nur private Immobilien, sondern auch betrieblich und landwirtschaftlich genutzte Gebäude und Grundstücke. Die Grundsteuer wird durch den Hebesatz von den einzelnen Gemeinden festgelegt und kann somit in der Höhe variieren.